Es mag zunächst seltsam anmuten, in einem Wirtschaftsblog einen Bericht über den Öffentlichen Dienst zu lesen. Dabei ist der öffentliche Dienst, genauer gesagt, die institutionelle Infrastruktur die er zur Verfügung stellt, ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Das wird gerade in Krisenzeiten, wie auch jetzt inmitten der Corona-Pandemie, immer wieder deutlich. Denn nicht zuletzt auf Grund eines guten und stabilen Öffentlichen Dienstes ist Deutschland bisher besser durch die Krise gekommen als viele andere Länder.
Augenfällig ist diese so genannte Systemrelevanz aktuell bei den Beschäftigten in Krankenhäusern, Schulen, Pflegeheimen oder Kitas. Doch nicht nur sie besitzen eine enorme Wichtigkeit für die Funktionsfähigkeit des Staates. Steuerverwaltung und Sozialversicherungsträger, Gesundheits- und Ordnungsämter, aber auch Polizei und Feuerwehr sowie die klassische Verwaltung – sie alle funktionieren (auch) in Krisenzeiten und sind wichtig für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Unternehmen. Und gerade in solchen Krisenzeiten ist eine gut funktionierende institutionelle Infrastruktur von besonderer Bedeutung.
Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass die Prozesse innerhalb der Verwaltungen nicht immer unbürokratisch und die meistens noch nicht digital verfügbar sind. Jedoch ist hier gerade etwas im Wandel. Im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sollen alle Verwaltungsleistungen für Nutzer bis Ende 2022 digital verfügbar sein. Ein Mammutprojekt, insbesondere da es gilt, Prozesse nicht eins-zu-eins von analog auf digital zu übertragen. Vielmehr sollen die Prozesse an sich auf den Prüfstand gestellt und optimiert werden. Bis 2025 sollen in Nordrhein-Westfalen dann auch die dahinterliegenden Prozesse, also das so genannte Back-End, vollständig digitalisiert sein.
"Gerade in solchen Krisenzeiten ist eine gut funktionierende institutionelle Infrastruktur von besonderer Bedeutung."
Das stellt die Verwaltungen und insbesondere die Beschäftigten vor große Herausforderungen, birgt aber auch Potenziale. Insbesondere die Möglichkeit, aus dem Homeoffice zu arbeiten, wird durch vollständig digitale Prozesse ausgeweitet werden. Bei allen Vorteilen, die sich für beide Seiten daraus ergeben, sollten jedoch auch die möglichen negativen Auswirkungen nicht außer Acht gelassen werden. Eine starke Vermischung von Beruf und Privatleben, das Gefühl noch mehr leisten und permanent erreichbar sein zu müssen, sind nur einige der Risiken. Hier gilt es, die Beschäftigten zu schützen, nicht nur vor übereifrigen Vorgesetzten, sondern häufig vor allem vor sich selbst und den eigenen Anforderungen.
Hierfür braucht es klare Regelungen. Diese werden im Öffentlichen Dienst aktuell in Dienstvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen festgehalten. Das ist grundsätzlich auch sinnvoll, da diese Vereinbarungen in Absprache mit den Personalvertretungen getroffen werden, welche die Gegebenheiten vor Ort am besten kennen. Jedoch braucht es darüber hinaus auch Rahmenvereinbarungen oder Mindeststandards. Es war zum Beispiel zu beobachten, dass zu Beginn der Pandemie tausende Beschäftigte ins Homeoffice geschickt wurden. Oftmals gab es hier eine Vermengung zwischen der Arbeit im originären Homeoffice und „nur“ einem reinem digitalen Arbeiten. Das war aus Sicht des DBB NRW zu Beginn der Pandemie auch richtig. Jedoch waren sowohl die Rahmenbedingungen als auch die Ausstattung zum Teil nicht wirklich gut. Viele Kolleginnen und Kollegen erhielten lediglich einen Laptop, um im Zuge des mobilen Arbeitens von zuhause aus zu arbeiten. Das mag in der akuten Situation für eine gewisse Zeit in Ordnung gewesen sein, langfristig braucht es aber einen vernünftig ausgestatteten Arbeitsplatz, um gut und auch gesundheitsförderlich von zuhause zu arbeiten. Hier ist der Arbeitsgeber gefragt, eine entsprechende Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Wie genau diese aussehen muss, kann zum Beispiel über Mindeststandards definiert werden. Wichtig ist hier sowie auch bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen, die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften.