Auch wenn unternehmer nrw als Dachverband keine Tarifverträge verhandelt und abschließt, ist die Tarifpolitik ein elementarer Teil unseres Aufgabenspektrums.
Hierzu gehören insbesondere alle Fragen der Tarif- und Entgeltpolitik sowie der branchenübergreifende Erfahrungs- und Meinungsaustausch. Die Tarifpolitik ist ein Kernelement der Sozialen Marktwirtschaft. Die Tarifpartner handeln in Tarifverträgen gemeinsam die Arbeitsbedingungen aus - ohne staatlichen Einfluss. Ziel einer modernen Tarifpolitik ist der Abschluss von interessengerechten und differenzierten Tarifverträgen, die die Unternehmen in ihrem wirtschaftlichen Handeln unterstützen.
Tarifautonomie als Basis der Tarifpolitik
Das verantwortungsvolle Zusammenwirken der Sozialpartner in Ausübung der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie ist ein entscheidender Pfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs unseres Landes. Die Tarifautonomie ist daher ein hohes Gut, das durch Eingriffe des Staates nicht in Frage gestellt werden darf. Die Stärkung der Tarifbindung ist vielmehr Aufgabe der Tarifpartner, durch moderne und attraktive Tarifregelungen.
Tarifverträge müssen die sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abbilden oder durch die Tarifvertragsparteien an diese angepasst werden. Moderne Tarifpolitik ist betriebsnah ausgestaltet und erlaubt schnelle und flexible Reaktionen. Dafür ist es unerlässlich, aktuelle Rechtsprechung, Tarifabschlüsse sowie Tarifbewegungen frühzeitig zu erkennen. unternehmer nrw beobachtet die bundesweite und europäische Entwicklung der Tarifpolitik, die Rechtsprechung zur Anwendung von Tarifverträgen sowie das Schieds- und Schlichtungswesen.
Branchenbezogene Tarifverträge
Die Tarifhoheit im Rahmen der vom Grundgesetz bestimmten Tarifautonomie wird von den Arbeitgeberverbänden der einzelnen Wirtschaftszweige wahrgenommen. Auch die Gewerkschaften haben sich nach Branchenzuständigkeiten organisiert. Dies stellt sicher, dass die Tarifregelungen der Lage und den Perspektiven der jeweiligen Branche Rechnung tragen. Derzeit sind in Nordrhein-Westfalen in mehr als 100 Wirtschaftszweigen bzw. Branchen - von A wie Abbruch- und Abwrackgewerbe bis Z wie Zuckerindustrie - Tarifverträge vereinbart. Verschiedene Themen wie Entgelte, Arbeitszeit etc. werden von den Tarifvertragsparteien dabei typischerweise in separaten Tarifverträgen geregelt (z.B.: Entgeltrahmenabkommen, Manteltarifverträge etc.), sodass in der Regel für jede Branche eine Mehrzahl von Tarifverträgen existiert.
Einen Überblick hierzu bietet das Tarifregister Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens.
Globaler Wettbewerb, Digitalisierung, Industrie 4.0, Kompetenzentwicklung, Demografie und Fachkräftebedarf stellen Unternehmen kontinuierlich vor neue Herausforderungen. Die Verbandsingenieure von unternehmer nrw als arbeitswirtschaftliche Experten unterstützen die Mitgliedsverbände bei verschiedenen Themenfeldern.
Wir vertreten die nordrhein-westfälischen Interessen in den entsprechenden tarif- und entgeltpolitischen Gremien der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin und koordinieren die Arbeitgeberseite im Tarifausschuss des Landes NRW, der für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zuständig ist.