Das deutsche Arbeits- und Sozialrecht stellt die Unternehmen fortlaufend vor neue Herausforderungen.
Die betriebliche Praxis muss – zum Teil sehr kurzfristig – rechtliche Änderungen umsetzen, die sich massiv auf die Personalarbeit in den Betrieben auswirken. Die Beratung der Mitgliedsverbände in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen zählt daher zu unseren Kernaufgaben.
Die professionelle arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen ist unerlässlich.
Die sozialrechtlichen Aspekte der Beschäftigung sind für die Unternehmen von großer Bedeutung.