In weiten Teilen erleben die Unternehmen inzwischen eine Überregulierung bei arbeitsrechtlichen Themen.
Die Rechtssetzung und Rechtsprechung werden zunehmend auch durch europäische Vorgaben geprägt. Die betriebliche Praxis ist fortlaufend mit unerwarteten Änderungen konfrontiert, die sich massiv auf die Personalarbeit auswirken.
Unter diesen Voraussetzungen ist eine professionelle Beratung für Unternehmen unerlässlich. Schließlich wirken sich arbeitsrechtliche Entscheidungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und damit auf die Arbeitsplätze aus – es gilt der Satz „Arbeitsrecht gestaltet die Arbeitsbeziehungen“. Wir informieren unsere Mitglieder daher über Gesetze und Verordnungen, sortieren und ordnen diese ein, bereiten Positionen vor, beraten und sprechen Empfehlungen für die Umsetzung und den Umgang in den Betrieben aus.