Arbeitsrecht

In weiten Teilen erleben die Unternehmen inzwischen eine Überregulierung bei arbeitsrechtlichen Themen.

Die Rechtssetzung und Rechtsprechung werden zunehmend auch durch europäische Vorgaben geprägt. Die betriebliche Praxis ist fortlaufend mit unerwarteten Änderungen konfrontiert, die sich massiv auf die Personalarbeit auswirken.

Unter diesen Voraussetzungen ist eine professionelle Beratung für Unternehmen unerlässlich. Schließlich wirken sich arbeitsrechtliche Entscheidungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und damit auf die Arbeitsplätze aus – es gilt der Satz „Arbeitsrecht gestaltet die Arbeitsbeziehungen“. Wir informieren unsere Mitglieder daher über Gesetze und Verordnungen, sortieren und ordnen diese ein, bereiten Positionen vor, beraten und sprechen Empfehlungen für die Umsetzung und den Umgang in den Betrieben aus.

unternehmer nrw berät:

  • in arbeitsrechtlichen Grundsatzfragen: Analyse der Entwicklung der Rechtsprechung auf ihre Auswirkungen auf die Betriebe
  • in allen Fragen des Arbeitsrechts - von der Begründung des Arbeitsverhältnisses, über eine Umstrukturierung bis hin zur Beendigung
  • in allen Bereichen des Individualarbeitsrechts, z. B. zu Arbeitsverträgen, Befristungen, Elternzeit, Kündigungsschutz, der Arbeitnehmerüberlassung, Entsendungen
  • zu Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und bei Betriebsänderungen

unternehmer nrw bietet Informationen, Erfahrungsaustausch und Weiterbildung:

  • Schulungen und Seminare (über unseren Weiterbildungspartner BWNRW), auf Wunsch auch Inhouse
  • Arbeitskreise, etwa für Personal-, Betriebs- und Ausbildungsleiter
  • aktuelle Informationen über Gesetze, Gesetzesvorhaben und Urteile