Sozialrecht

Das Sozialversicherungssystem ist ein Kernelement des deutschen Sozialstaats. Es sichert jeden Bürger insbesondere bei Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit ab.

Die sozialrechtlichen Aspekte der Beschäftigung, wie etwa der Umgang mit Integrationsämtern, Krankenkassen und der Rentenversicherung, sind für die Unternehmen von großer Bedeutung.

Das Sozialversicherungssystem dauerhaft tragfähig halten

Die Ausgaben für unsere soziale Sicherung steigen seit Jahren massiv an, während die Beitragseinnahmen zurückgehen. An der Finanzierung sind maßgeblich die Unternehmen mit dem Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen beteiligt, in der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Kosten sogar komplett von den Unternehmen getragen. Erhöhter Finanzierungsbedarf der Sozialversicherungsträger führt zu steigenden Lohnzusatzkosten, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen massiv beeinträchtigen. Ziel muss es daher sein, den Gesamtbeitragssatz zur Sozialversicherung dauerhaft unter der 40-Prozent-Marke zu stabilisieren. Gleichzeitig muss jedoch verhindert werden, dass es zu immer höheren Steuerzuschüssen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen kommt, die die Spielräume für öffentliche Investitionen beschneiden.

Information und Beratung in allen Bereichen der Sozialversicherung

Wir informieren die Mitglieder über die aktuellen Entwicklungen in allen Bereichen der Sozialversicherung und bringen die Position der Wirtschaft in den politischen Meinungsbildungsprozess ein. Zudem entsenden wir Vertreter in zahlreiche Gremien der einzelnen Sozialversicherungszweige und können so auch bei schwierigen Problemfällen in der betrieblichen Praxis ergebnisorientiert unterstützen.

Zu unseren Beratungsthemen gehören:

  • Rahmenbedingungen zum Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrenten
  • Möglichkeiten einer Erwerbstätigkeit neben einem Rentenbezug
  • Regelungen zur Altersteilzeit
  • Rahmenbedingungen des Arbeitsförderungsrechts
  • betriebliche Altersversorgung
  • Regelungen zur Kurzarbeit.

unternehmer nrw berät und koordiniert bei der Vorbereitung und Abwicklung der Sozialwahlen zur Nominierung von Repräsentanten der Unternehmer in den Selbstverwaltungsgremien der Rentenversicherungsträger auf Landesebene sowie der AOK Rheinland/Hamburg und der AOK NordWest.

unternehmer nrw vertritt die Interessen der NRW-Wirtschaft in den folgenden Gremien:  

  • Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung
  • Ortskrankenkassen auf Landesebene
  • Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit
  • Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein

Zudem vertritt unternehmer nrw die Interessen der NRW-Wirtschaft bei den für die Durchführung des Schwerbehindertenrechts zuständigen beiden Integrationsämtern in Nordrhein-Westfalen.