Der Betreuungsnotstand in den Kitas und die Folgen

Nach Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) fehlen in Deutschland 2024 rund 438.100 Kita-Plätze. Allein in NRW beträgt die Betreuungslücke fast 121.500 Plätze - davon 93.700 im U3-Bereich. Damit ist die Zahl der unversorgten Kinder erneut gestiegen. Doch nicht nur fehlende Plätze sind ein Problem. Immer häufiger haben Kitas, Eltern und Arbeitgeber mit Ausfällen, (Teil-)Schließungen, Notbetreuung oder verkürzten Öffnungszeiten zu kämpfen. Das belastet die erwerbstätigen Eltern, ihre Kollegen und Arbeitgeber gleichermaßen.

  • Betreuung sicherstellen - Wertschöpfungsverluste vermeiden: Nicht verlässliche und fehlende Kinderbetreuungsplätze belasten die Wirtschaft. Arbeitnehmer können nicht zur Arbeit, Unternehmen können ihre Produktionskapazitäten nicht ausschöpfen, da Beschäftigte häufig kurzfristig ausfallen. Langfristig kann dies zu Wertschöpfungsverlusten führen.
  • Finanzielle Ressourcen effizient einsetzen: Für die zentrale öffentliche Aufgabe der frühkindlichen Bildung müssen die finanziellen Ressourcen vom Land und den Kommunen bereitgestellt werden. Noch nie zuvor wurde so viel Geld in NRW ins System gegeben. Wichtig ist, dass die vorhandenen Mittel effizient eingesetzt werden.
  • Platzangebot weiter ausbauenNeben der Verlässlichkeit vorhandener Betreuungsangebote muss der bedarfsgerechte Platzausbau weitergehen. Dabei müssen auch Angebote an Randzeiten geschaffen werden und Möglichkeiten zur unterjährigen Aufnahme etabliert werden.
  • Pädagogische Fachkräfte entlastenDamit sich Fachkräfte auf die Kinder konzentrieren und sie fördern können, müssen sie von bürokratischen Aufgaben entlastet und durch Verwaltungskräfte unterstützt werden. Zudem ist zu überlegen, welche zusätzlichen Kräfte temporär bei der Betreuung unterstützten könnten.
  • Qualitätsverbesserung muss Vorrang haben: So lange es qualitativen und quantitativen Handlungsbedarf gibt, dürfen dem System keine Mittel entzogen werden. Hier muss der Grundsatz „Qualitätsverbesserung vor Beitragsfreiheit“ gelten.
  • Betriebliche Kinderbetreuung öffentlich fördern:Unternehmen, die eigene Betreuungsangebote vorhalten, müssen eine trägerunabhängige Förderung aus öffentlichen Mitteln erfahren. Dies ist ein zusätzlicher Anreiz für Unternehmen, ergänzende Angebote einzurichten.

Fazit: Die Herausforderungen sind komplex. Die verantwortlichen Akteure müssen alles daransetzen, dass Eltern mit dem vertraglich vereinbarten Betreuungsvolumen auch tatsächlich planen können. Zudem darf der bedarfsgerechte Ausbau nicht ins Stocken geraten. Entscheidend ist, kurzfristig mehr Personal für das Berufsfeld zu gewinnen und die vorhandenen Kräfte zu entlasten.

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