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NRW-Unternehmensverbände begrüßen Novelle des Landeswassergesetzes

Pöttering: „Neuausrichtung baut gravierende Standort-Nachteile für die Unternehmen ab“

Als „einen richtigen Schritt“ zur Verbesserung der Standortbedingungen in Nordrhein-Westfalen haben die NRW-Unternehmensverbände die Novelle des Landeswassergesetzes begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen (unternehmer nrw), Johannes Pöttering, sagte am Freitag in Düsseldorf, mit der Neuausrichtung würde eine Reihe sinnvoller und notwendiger Korrekturen des Landeswassergesetzes vollzogen. Damit würden endlich gravierende Standortnachteile gegenüber anderen Bundesländern abgebaut. Besonders wichtig sei hierbei die Aufhebung des pauschalen Verbots der Rohstoffgewinnung in Wasserschutzgebieten. „Damit hat die Landesregierung einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt“, betonte Pöttering.

Das seit 2016 gültige Landeswassergesetz war Ausdruck der umweltpolitischen Alleingänge der Vorgängerregierung und habe die Unternehmen am Standort Nordrhein-Westfalen seitdem mit seinen bürokratischen und deutlich überzogenen Vorgaben im nationalen und internationalen Wettbewerb spürbar schlechter gestellt. Zahlreiche der bis heute gültigen Regelungen hätten private Investitionen in Nordrhein-Westfalen verzögert oder sogar verhindert. Pöttering forderte das Umweltministerium des Landes auf, nun auch zeitnah eine entsprechende landesweite Wasserschutzgebietsverordnung vorzulegen. „Das ist jetzt wichtig, damit die Bezirksregierungen und vor allem die Unternehmen für ihre Planungen schnellstmöglich einen verlässlichen rechtlichen Rahmen erhalten“, erklärte er. Von der konkreten und inhaltlichen Ausgestaltung der Verordnung hänge es ab, ob der Bedarf an heimischen Rohstoffen wie Sand und Kies weiterhin gedeckt werden könne.