Die nordrhein-westfälischen Unternehmen haben eine positive Bilanz der Arbeit des Mittelstandsbeirates der Landesregierung gezogen. Der Präsident der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen (unternehmer nrw), Arndt G. Kirchhoff, sagte am Montagabend nach der letzten Beirats-Sitzung der laufenden Legislaturperiode in Düsseldorf, die frühzeitige Einbeziehung von Kammern und Verbänden in mittelstandsrelevante Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren nach dem Mittelstandsförderungsgesetz NRW habe sich bewährt. „Das war etwas substanziell Neues. Nordrhein-Westfalen als Land des Mittelstands hat sich an dieser Stelle bundesweit als Vorreiter erwiesen“, erklärte Kirchhoff, der im Jahr 2015 nach dem Tod des langjährigen NRW-Handwerkspräsidenten Wolfgang Schulhoff den Vorsitz in diesem Gremium übernommen hatte. Mit dem „Clearingverfahren Mittelstand“ können Gesetzes- und Verordnungsverfahren der Landesregierung schon bei ihrer Erarbeitung auf ihre Mittelstandsverträglichkeit mit dem Ziel überprüft werden, neue bürokratische und finanzielle Belastungen von kleinen und mittleren Unternehmen möglichst fernzuhalten.
Der NRW-Unternehmerpräsident lobte das erkennbare Bemühen des Wirtschaftsministeriums, das Clearingverfahren positiv zu begleiten. Grundsätzlich habe das Mittelstandsförderungsgesetz zu einer neuen Dialogkultur zwischen Politik und Wirtschaft beigetragen. Er habe jedoch den Eindruck, das Gesetz sei nicht von der gesamten Landesregierung getragen worden. So habe der mittelstandsrelevante Gesetzentwurf des Umweltministeriums zum Landeswassergesetz NRW im Januar 2016 nicht die Clearingstelle passiert. „Das war eindeutig ein schwerer Verfahrensfehler und hat zu einer spürbaren Verstimmung geführt“, betonte Kirchhoff. Positiv bewertete Kirchhoff indes die gemeinsame Initiative zur Bürokratiefolgekostenmessung. Es sei ein großer Erfolg, wenn in der kommenden Legislaturperiode ein Regelbetrieb eingeführt werde, um der Landespolitik ein noch besseres Gefühl für die Folgen von Gesetzgebung zu vermitteln.