„Ein Tariftreuegesetz ist bürokratische Symbolpolitik. Auch dem DGB sollte klar sein: Tarifbindung entsteht nicht durch staatlichen Tarifzwang. Hier wird Tarifbindung und Tarifgeltung verwechselt. Tarifbindung wird vielmehr geschwächt, wenn die Anwendung von Tarifverträgen staatlich verordnet wird. Dann fehlt ein zentraler Grund, als Betrieb Mitglied in einem Arbeitgeberverband oder als Arbeitnehmer Mitglied in einer Gewerkschaft zu werden. Das zeigen auch unsere Erfahrungen hier in Nordrhein-Westfalen: Uns ist kein Betrieb bekannt, der während des sehr umfassenden Tariftreuegesetzes 2010 bis 2017 aufgrund dieses Gesetzes in einen Arbeitgeberverband eingetreten ist. Stattdessen haben es die Tarifpartner selbst in der Hand. Tarifbindung schaffen können nur die Tarifparteien - durch attraktive Tarifverträge. Der Staat kann unterstützen, insbesondere durch tarifliche Öffnungsklauseln in Gesetzen. Hierdurch entstünden Räume, die die Tarifparteien passend zu den Bedarfen ihrer jeweiligen Branche ausgestalten können.
Hinzu kommt: Ein Tariftreuegesetz führt zu massiver Bürokratie und zusätzlicher Komplexität bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Auch das zeigen die Erfahrungen hier in Nordrhein-Westfalen. Gerade kleine Betriebe haben sich in der Folge aus Vergabeverfahren zurückgezogen, da sie den Aufwand nicht stemmen konnten. Wer ein solches Gesetz fordert oder umsetzt, konterkariert damit die Bemühungen zum Bürokratieabbau und agiert auch mittelstandsfeindlich. Letztlich bremst dies auch die öffentlichen Investitionen, die wir etwa für eine moderne Infrastruktur so dringend brauchen.“