„Nach jahrelangem Tauziehen scheidet zu unserem Bedauern mit dem Vereinigten Königreich ein verlässlicher Partner aus der Europäischen Union aus. Dank des erfolgreich verhandelten Austrittsvertrags behält das Vereinigte Königreich jedoch bis Ende des Jahres den Zugang zum EU-Binnenmarkt und bleibt Teil der Zollunion. In dieser Übergangsphase wird sich daher für die nordrhein-westfälischen Unternehmen zunächst wenig ändern.
Die Gefahr eines nur verzögerten harten Brexit zum Jahresende ist jedoch nicht gebannt. Nun muss zügig mit konstruktiven Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen begonnen werden. Bereits heute ist klar, dass die Zeit der Übergangphase bis Ende 2020 extrem knapp bemessen ist, um ein umfassendes Freihandelsabkommen zu verhandeln. Deshalb darf die Option einer Verlängerung der Übergangsphase bis Ende 2022 zum jetzigen Zeitpunkt keinesfalls fahrlässig ausgeschlossen werden. Denn unsere Unternehmen sind auf effiziente, grenzübergreifende Handelsbeziehungen und Lieferketten angewiesen. Wenn ab 2021 durch neue Zollabfertigungen und mehr Bürokratie erhebliche Verzögerungen entstehen, wird dies die nordrhein-westfälische Wirtschaft, insbesondere aber unsere Kunden jenseits des Kanals, empfindlich treffen.“