„Als unternehmer nrw lehnen wir die Verschärfungen des geplanten „Betriebsrätemodernisierungsgesetzes“ entschieden ab. Es wird den Herausforderungen der modernen Arbeitswelt in keiner Weise gerecht, schafft aber stattdessen durch überflüssige Regulierungen neue Bürokratie. Für die Unternehmen, die ohnehin mit den massiven wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu kämpfen haben, ist dies ein weiterer Bremsklotz.
In keiner Weise nachvollziehbar ist das geplante Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit. Hier haben die Betriebsräte bereits heute weitgehende Beteiligungsrechte – etwa bei der Einführung von Homeoffice. Einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand bedeutet auch die Regelung, wonach Betriebsräte bei der Beurteilung von KI-Prozessen (KI: Künstliche Intelligenz) künftig externe Sachverständige hinzuziehen können. Weil der KI-Begriff im Gesetz nicht eindeutig definiert und damit sehr weitgehend auslegbar ist, droht hier ein völlig unverhältnismäßiger Zusatzaufwand.
Die vorgesehenen Veränderungen von Wahlvorschriften und -Verfahren gehen nach Ansicht von unternehmer nrw vor allem zu Lasten größerer Betriebe. Es kann nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, die Kandidatensuche für Betriebsratswahlen in Unternehmen anzukurbeln. Völlig unverständlich ist auch die vorgesehene Ausweitung des Sonderkündigungsschutzes für Initiatoren von Betriebsratswahlen. Kündigungen in dieser Personengruppe sind schon nach heutiger Rechtslage nahezu ausgeschlossen.“