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aus NRW

Statement zur Änderung der Landesbauordnung

Der Hauptgeschäftsführer von unternehmer nrw, Johannes Pöttering, äußert sich zur Änderung der Landesbauordnung.

„Die von der Landesregierung beabsichtigte Pflicht zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen über neue ebenerdige Unternehmens-Parkplätze ist eine ineffiziente Symbolpolitik. Sie bedeutet eine massive Verteuerung von Neubauten und eine erhebliche Belastung bei Betrieb und Instandhaltung für die besonders betroffenen mittelständischen Betriebe im Handel und im produzierendem Gewerbe. Der Ausbau Erneuerbarer Energien zur Erreichung der Klimaschutzziele liegt eindeutig im Interesse der Wirtschaft. Die in dieser Woche im Landtag zur Abstimmung stehende Gesetzesänderung ist an dieser Stelle unausgegoren und im Detail wenig durchdacht. Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis. Das gegenwärtig bei weitem nicht ausreichende Tempo beim Ausbau Erneuerbarer Energien kann keine Begründung dafür sein, dass hier nun einseitig die mittelständische Wirtschaft ins Visier genommen wird. Ein schlüssiges Gesamtkonzept sieht anders aus. Den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP, der die von der Landesregierung vorgesehene Überdachungs-Pflicht von 25 auf 35 Stellplätzen erhöht, geht zwar in die richtige Richtung, kann aber den grundsätzlichen Konstruktionsfehler nicht bereinigen. Zu kritisieren ist außerdem, dass das Bauministerium die Photovoltaik-Pflicht erst nach der Mittelstandsverträglichkeitsprüfung durch die „Clearingstelle Mittelstand“ nachträglich in den Entwurf der Landesbauordnung aufgenommen und damit der Mitwirkung entzogen hat.“