„Zentrale Bausteine zur Bekämpfung der Pandemie bleiben eine sehr hohe Impfquote sowie flächendeckende und zügige Auffrischungsimpfungen. Die Impfung dient dem eigenen Schutz und auch dem der Mitmenschen. Und sie ist unverzichtbare Voraussetzung für gesellschaftliche und wirtschaftliche Normalität. Deshalb muss auch klar sein, dass diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollen, Einschränkungen werden in Kauf nehmen müssen.
Bei allen Regelungen, die jetzt von der Politik getroffen werden, muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. In diesem Zusammenhang vertraue ich darauf, dass es nicht zu einer überproportionalen Belastung des Arbeitsplatzes kommt, der im Verlauf der Pandemie nie ein überdurchschnittlicher Infektionstreiber war. Ganz wichtig ist, dass alle Regelungen, bei denen das Wirtschaftsleben ganz konkret betroffen ist, den Praxistest im betrieblichen Alltag bestehen und organisatorisch auch tatsächlich leistbar sind. Bei alldem muss klar sein: Erneute gravierende Einschränkungen des Wirtschaftslebens oder gar Schließungen müssen unbedingt vermieden werden.
Ausdrücklich begrüße ich, wenn das Auskunfts- und Dokumentationsrecht über den Impf- und Genesenenstatus jetzt kommt. Wichtig ist dabei, dass diese Informationen nicht nur für den grundsätzlichen Zugang zum Arbeitsplatz, sondern auch für die Fortentwicklung passgenauer betrieblicher Hygienekonzepte verwendet werden können.
Wenn sich einzelne Beschäftigte nicht impfen lassen wollen, kann es nicht sein, dass die negativen Folgen auf die Arbeitgeber abgewälzt werden. Auch am Arbeitsplatz gebietet es schon die Fairness, dass geimpfte Beschäftigte deutlich weniger Einschränkungen unterliegen als ihre ungeimpften Kolleginnen und Kollegen. Alles andere würde in unseren Belegschaften auch für erhebliche Unruhe sorgen. Mit Blick auf 3G am Arbeitsplatz bedeutet das natürlich auch, dass nicht geimpfte Beschäftigte die erforderlichen Corona-Tests eigenverantwortlich beibringen müssen und der Arbeitgeber nicht zusätzlich mit Kosten belastet wird. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass die Zeit, in der die Tests durchgeführt werden, keine Arbeitszeit sein kann. Dies wäre nicht zuletzt auch gegenüber allen geimpften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern inakzeptabel. Ebenso können Beschäftigte keinen Entgeltanspruch für die ausgefallene Arbeitszeit erheben, wenn sie aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben, nicht am Arbeitsplatz erscheinen. Es kann doch nicht sein, dass Impf- und Testmuffel faktisch bezahlt freigestellt werden.
Was das Homeoffice angeht, so haben unsere Unternehmen ihre Angebote für mehr mobiles Arbeiten entweder ohnehin beibehalten oder intensivieren sie aktuell wieder deutlich. Mobiles Arbeiten ist in der betrieblichen Praxis längst angekommen; es funktioniert. Auch deshalb wäre eine pauschale Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber und Beschäftigte wenig zielführend.“