„Die Novelle des Mittelstandsförderungsgesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung, unter dem Strich wird aber eindeutig zu kurz gesprungen. Die Landesregierung hat leider eine substanzielle Weiterentwicklung des Gesetzes verpasst. Kern einer echten Novelle wären ein verbindliches Initiativrecht der Clearingstelle zur Überprüfung von mittelstandsrelevanten Gesetzen und Verordnungen sowie darüber hinaus die Einbeziehung von Erlassen und sonstigen Maßnahmen gewesen. Zu begrüßen ist demgegenüber die künftig umfassendere Überprüfungsmöglichkeit von europa-, bundes- und landesrechtlichen Regelungen auf ihre Mittelstandsverträglichkeit. Gleiches gilt für die grundsätzliche Möglichkeit der Clearingstelle Mittelstand, zu Missständen und Wettbewerbsnachteilen bereits bestehender Regelungen angehört zu werden. Diese Neuregelungen werden ihren Praxistest allerdings erst noch bestehen müssen.“