Als ein „wichtiges wirtschaftspolitisches Signal“ der Landesregierung für kleine und mittelständische Betriebe haben die nordrhein-westfälischen Unternehmer die vorgesehenen Änderungen im Mittelstandsförderungsgesetz begrüßt. Damit würden zum Ende der Legislaturperiode maßgebliche Vereinbarungen des Koalitionsvertrages umgesetzt. Der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen (unternehmer nrw), Johannes Pöttering, erklärte am Mittwoch in Düsseldorf, die Stärkung und die Ausweitung der Kompetenzen der Clearingstelle Mittelstand seien richtige Schritte, um neue Regelungen von Land, Bund und EU noch umfassender auf ihre Mittelstandsverträglichkeit und ihre konkreten Auswirkungen auf die Praxis zu überprüfen.
"Wichtiges wirtschaftspolitisches Signal" der Landesregierung
„Die Umsetzung des Gesetzes wird dazu beitragen, den Blick von Politik und Verwaltungen noch deutlicher auf die Herausforderungen unserer mittelständischen Betriebe in Nordrhein-Westfalen zu richten“, sagte Pöttering. Das Gesetz sei damit ein wichtiger Beitrag, um hierzulande die Chancen auch für dringend nötige private Investitionen für den weiteren Aufholprozess des Landes im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsstandorten zu verbessern.
Ungeachtet der richtigen Zielsetzungen und Maßnahmen schöpfe der Gesetzentwurf den möglichen Spielraum für substanzielle Verbesserungen nicht in vollem Umfang aus. „Ich bedaure, dass für die Clearingstelle kein Initiativrecht vorgesehen ist, um bestehende Landesgesetze und –verordnungen auf ihre Mittelstandsrelevanz zu überprüfen“, sagte Pöttering.
Kein Initiativrecht für Clearingstelle vorgesehen
Damit bleibe die Möglichkeit ungenutzt, Wechselwirkungen zwischen bestehenden und neuen Regelungen deutlich besser zu überprüfen. Überdies erwarte er, so Pöttering, eine verbindliche Klarstellung im Gesetz, nach der die Clearingstelle über mittelstandsrelevante Regelungen bereits vor der Befassung des Kabinetts zu konsultieren sei. „An dieser Stelle ist der Gesetzentwurf bisher sogar ein Rückschritt gegenüber der geltenden Regelung“, erklärte Pöttering.