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Zum Soli-Zuschlag: „Keine gute Nachricht für unsere Unternehmen“

Der Hauptgeschäftsführer von unternehmer nrw zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, den Solidaritätszuschlag weiterhin als verfassungsgemäß einzustufen.

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, den Solidaritätszuschlag weiterhin als verfassungsgemäß einzustufen, ist keine gute Nachricht für unsere Unternehmen. Umso mehr ergibt sich daraus nun in Anbetracht des gravierenden Wettbewerbsfähigkeits-Problems des Wirtschaftsstandorts Deutschlands ein akuter Handlungsbedarf für eine neue Bundesregierung. Es wäre ein starkes Signal an die Unternehmen, wenn jetzt Union und SPD die Abschaffung des Solidaritätszuschlags im Koalitionsvertrag festschreiben. Insgesamt muss die Steuerlast für die Betriebe substanziell auf maximal 25 Prozent begrenzt werden. Die deutsche Wirtschaft braucht diesen kräftigen Impuls auch in der Steuerpolitik. Es muss in die Köpfe, dass ein international wettbewerbsfähiges Steuerniveau entscheidend dazu beitragen kann, Investitionen am Standort Deutschland anzukurbeln und unser Land wieder auf den Wachstumspfad zurückzuführen.“