Pöttering: „Richtung stimmt, aber so mancher Sonderweg bleibt“
Als „einen Beschluss mit Licht und Schatten“ haben die nordrhein-westfälischen Unternehmer die Abstimmung im nordrhein-westfälischen Landtag über den von den Fraktionen von CDU und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Novelle des Landesnaturschutzgesetzes bezeichnet. Der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen (unternehmer nrw), Johannes Pöttering, erklärte am Donnerstag in Düsseldorf, zwar würden Teile des Koalitionsvertrages durchaus umgesetzt, der Gesetzentwurf bleibe aber deutlich hinter den Notwendigkeiten zurück. Nach wie vor bleibe es in relevanten Bereichen bei nordrhein-westfälischen Sonderwegen. „Die Richtung des Gesetzes stimmt. Die Chance einer wirklich umfassenden Modernisierung bleibt jedoch ungenutzt“, sagte Pöttering.
Deutliche Tempoverschärfung beim Planungs- und Genehmigungsverfahren dringend notwendig
Zu begrüßen sei die nun beschlossene Wiederaufnahme der Eins-zu-Eins-Kompensation in das Landesnaturschutzgesetz, wonach Eingriffe in die Natur künftig sach- und fachgerecht ausgeglichen und eine Überkompensation vermieden würden. „Diese Regelung kann spürbar zur Entlastung des Flächendrucks beitragen“, betonte Pöttering. Positiv sei auch die Einrichtung eines digitalen Katasters, das zu mehr Transparenz und zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren führen werde. Demgegenüber blieben jedoch zentrale Kernpunkte des Koalitionsvertrages in der Novelle unberücksichtigt. Dies gelte insbesondere für die weiterhin unangetasteten Vorschriften zu den Vorkaufs- und Beteiligungsrechten etwa von Naturschutzverbänden sowie zu Biotopverbundflächen. „Hier bleibt es bei den bisherigen bürokratischen Regelungen. Diese Sonderregelungen im Vergleich zu anderen Bundesländern sind für die Unternehmen hierzulande ein deutlicher Wettbewerbsnachteil“, erklärte Pöttering. Im neuen Naturschutzgesetz fehlten damit insbesondere praxisgerechte Korrekturen für die dringend erforderliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. „Hier brauchen wir für eine zügige und erfolgreiche Transformation in Richtung Klimaneutralität dringend eine deutliche Tempoverschärfung“, betonte Pöttering. Insbesondere vor dem Hintergrund der zu diesem Thema weitreichenden Ankündigungen des Koalitionsvertrags auf Bundesebene sei hier nun auch ein entschiedeneres Vorgehen in Nordrhein-Westfalen angezeigt.
Pressemitteilung vom 27.1.2022 zur Novelle des Landesnaturschutzgesetzes