Johannes Pöttering, Hauptgeschäftsführer unternehmer nrw
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Mindestlohnerhöhung massiver Eingriff in Tarifautonomie

NRW-Unternehmensverbände: Staatliche Mindestlohnerhöhung massiver Eingriff in grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie

Pöttering: „Kabinetts-Vorlage muss deutlich überarbeitet werden“

Als einen „schweren Schlag gegen die Grundfeste der Tarifautonomie und unserer Wirtschaftsordnung“ haben die nordrhein-westfälischen Unternehmer den für Mittwoch angekündigten Kabinettsbeschluss zur gesetzlichen Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 kritisiert. Die Bundesregierung riskiere einen Dammbruch, der auch künftigen Einflussnahmen der Politik sperrangelweit das Tor öffne. „Sowohl die Höhe als auch der Zeitpunkt sind völlig willkürlich gewählt und verfassungsrechtlich höchst fragwürdig“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen (unternehmer nrw), Johannes Pöttering, am Dienstag in Düsseldorf.

Das jetzige Vorgehen sei ein schwerwiegender Bruch mit der derzeitigen Systematik des Mindestlohngesetzes. Mit einem an der allgemeinen Tarifentwicklung orientierten Mindestlohn habe ein solcher staatlich festgelegter Anstieg endgültig nichts mehr zu tun. Besonders schwer wiege auch, dass die Bundesregierung damit in einen bis zum Jahresende gültigen Beschluss der von ihr selbst beauftragten Mindestlohnkommission eingreife. In der Kommission sind sowohl Arbeitgeberverbände als auch Gewerkschaften vertreten. Nach deren Beschluss werde der gesetzliche Mindestlohn am 1. Juli von gegenwärtig 9,82 Euro ohnehin schon auf 10,45 Euro angehoben. Die Bundesregierung hebele mit dem Gesetz mehrere hundert Tarifverträge aus. „Der Bundesregierung muss auch bewusst sein, dass sie mit ihrem Handeln auch dem Vertrauen von Unternehmern in die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen einen schweren Schaden zufügt“, betonte Pöttering. Er forderte die Bundesregierung zu einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzentwurfs auf. Dazu gehörten eine spätere Umsetzung der Erhöhung, Übergangsfristen sowie der Bestandsschutz bestehender Tarifverträge bis zum Ende der Laufzeit.

 

Zur Pressemitteilung: NRW-Unternehmensverbände: Staatliche Mindestlohnerhöhung massiver Eingriff in grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie