Tarifautonomie und die Vereinbarung von Tarifverträgen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sind ein hohes Gut. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben bewusst entschieden, dass sich die Politik nicht in die Regelungen der tariflichen Arbeitsbedingungen einmischen soll. Daran darf nicht gerüttelt werden.
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